Bei Absage durch den Veranstalter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen wird der Tagungsbeitrag voll erstattet. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail bei der VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, wird der volle Tagungsbeitrag erstattet. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.